Lärmbelästigung durch eine Hochzeitsfeier

Eine Hochzeit ist ein besonderes Ereignis, zu dem viele Gäste erscheinen und das gebührend gefeiert wird. Laute Musik ist an der Tagesordnung; mitunter wird auch gerne über den Durst getrunken. Nachbarn fühlen sich durch die Lautstärke in den späten Abendstunden oft gestört, insbesondere, wenn bis in den frühen Morgen gefeiert wird. Mit den folgenden Tipps wird Eure Hochzeit bei allen in schöner Erinnerung bleiben und auch bei Euren Nachbarn nicht für Ärger sorgen.

Ruhezeiten, die eingehalten werden müssen

Für Mieter ergeben sich die Ruhezeiten aus der Hausordnung und diese können sich unterscheiden. Wer in einem Eigenheim wohnt, muss sich an die in der Stadt oder Kommune geltenden Ruhezeiten halten. Grundsätzlich gelten jedoch die folgenden Ruhezeiten:

      ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen

      Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr

      Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Geräusche sind in den Ruhezeiten lediglich in Zimmerlautstärke erlaubt, was auch Musik und Unterhaltung betrifft. Wer sich nicht an die Ruhezeiten hält, handelt ordnungswidrig. Nachbarn können sich jedoch auch außerhalb der Ruhezeiten durch laute Musik gestört fühlen. Es ist daher wichtig, mit der Lautstärke nicht zu übertreiben. Auch für den schönsten Tag des Lebens gilt, dass die Hochzeitsfeier keine Ruhestörung verursachen darf.

Anwohner dürfen dagegen vorgehen, wenn sie sich durch Lärm während der Ruhezeiten gestört fühlen. Die Hochzeitsfeier stellt keine Ausnahme dar.

Wie Ihr im Vorfeld Ärger mit den Nachbarn vermeiden könnt

Möchtet Ihr Ärger mit den Nachbarn vermeiden und den Hochzeitstag zu einem rundum unvergesslichen Tag in positiver Hinsicht machen, solltet Ihr Eure Nachbarn informieren. Verteilt am besten Flyer, mit denen Ihr auf Eure Hochzeitsfeier hinweist. So können sich die Nachbarn rechtzeitig darauf einstellen und die notwendigen Vorbereitungen treffen. Vielleicht sprecht Ihr auch eine unverbindliche Einladung aus. So fördert Ihr ein gut nachbarschaftliches Verhältnis und vermeidet, dass Eure Feier durch das Erscheinen der Polizei gestört wird.

In einem Mehrfamilienhaus reicht zumeist der Platz für eine Hochzeitsfeier nicht aus. Auch die Außenanlagen bieten oftmals nicht genug Platz. Paare, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, können Ärger bei einer Hochzeitsfeier vermeiden, indem sie einen Saal anmieten. Dort kann es auch etwas lauter werden. Gut geeignet ist ein Ausflugslokal, das sich etwas weiter entfernt von Wohnsiedlungen befindet.

Sold out
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Antrag auf Sondergenehmigung stellen

Wer bei bestimmten Ereignissen die Ruhezeiten überschreitet, kann bei der Gemeinde eine Sondergenehmigung einholen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Überschreiten der Ruhezeiten erlaubt.

So wie bei jedem Genehmigungsverfahren müssen auch für die Hochzeitsfeier verschiedene Unterlagen vorgelegt werden:

      ausgefüllter Antrag auf Sondergenehmigung

      Begründung für die Überschreitung der Ruhezeiten

      organisatorische und technische Angaben

Die Sondergenehmigung ist mit Gebühren verbunden, die in den drei- bis vierstelligen Bereich gehen können.

Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass eine Sondergenehmigung für die Hochzeitsfeier gewährt wird. Solche Ausnahmeregelungen sind hauptsächlich für öffentliche Veranstaltungen vorgesehen. Dennoch könnt Ihr nachfragen, ob für eine Hochzeitsfeier eine Sondergenehmigung erteilt werden kann.

Worauf sollten Musiker achten?

Musiker sollten während der Ruhezeiten ihre Musik auf Zimmerlautstärke reduzieren. In den Nachmittagsstunden, während der Mittagsruhe, sollte das kein Problem werden. Zu dieser Zeit reichen sanfte Klänge von Keyboard, Saxofon oder Gitarre aus. Problematisch kann es in den Abendstunden werden, denn bei einer Hochzeit ist die Musik auch während der Nachtruhe noch laut.

Auch laute Musik bei einer Hochzeitsfeier während der Nachtruhe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nachbarn haben das Recht, dagegen vorzugehen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem Fall entschieden, dass der feiernde Nachbar gegen das Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen verstoßen hat.

Musiker müssen sich auch beim Üben grundsätzlich an die Ruhezeiten halten und auch außerhalb der Ruhezeiten Richtwerte einhalten. In seinem Urteil vom 26. Oktober 2018 (Az.: VZR 143/17) hat der Bundesgerichtshof die Vorgaben für Berufs- und Hobbymusiker definiert. An Werktagen dürfen Musiker zwei bis drei Stunden, an Sonn- und Feiertagen eine bis zwei Stunden üben.

Was können Nachbarn bei einer Lärmbelästigung unternehmen?

Nachbarn müssen eine Lärmbelästigung, zu der auch eine Hochzeit oder Gartenparty zählt, nicht hinnehmen. Eine Hochzeit ist ein einmaliges Ereignis, bei dem von den Nachbarn Toleranz erwartet wird. Es liegt jedoch im Ermessen der Nachbarn, wie sie gegen den Lärm vorgehen, wenn sie sich belästigt fühlen.

Nachbarn haben das Recht, die Polizei zu kontaktieren. Dafür sollten sie jedoch nicht die Notfallnummer 110 anrufen, denn als Notfall gilt eine Hochzeitsfeier mit lauter Musik nicht. Diese Nummer sollte den schwerwiegenden Fällen wie Einbruch oder Körperverletzung vorbehalten bleiben. Es ist besser, das örtliche Polizeirevier anzurufen, die Lautstärke zu schildern und darum bitten, dass die Polizeibeamten vor Ort erscheinen.

Trifft die Polizei ein, spricht sie wahrscheinlich eine Verwarnung aus. Die Lautstärke sollte danach auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Hat die Polizei den Ort verlassen und steigt die Lautstärke wieder an, können die Nachbarn sie erneut kontaktieren und auf den Lärm hinweisen. Die Feiernden müssen dann mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die Polizei kann die Musikanlage konfiszieren oder die Feier auflösen.

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Welche Rechte haben Mieter bei Lärmbelästigung?

Lärm und laute Musik durch die Nachbarn können eine unzumutbare Ruhestörung darstellen und gelten daher als Mietmangel. Bei Lärmbelästigung können sich die Mieter an den Vermieter wenden und ihre Ansprüche geltend machen. Allerdings ist eine Hochzeitsfeier nur eine einmalige Lärmbelästigung, die kein Anlass sein sollte, einen Mietmangel durchzusetzen.

Anders sieht es bei einer häufigen Lärmbelästigung durch laute Musik aus. In diesem Fall haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Eine Mietminderung muss noch nicht sofort durch den Vermieter gewährt werden. Der Vermieter muss zunächst für eine Beendigung der Lärmbelästigung sorgen und die lärmenden Mieter dazu auffordern, den Lärm zu unterlassen.

Bedroht eine starke Lärmbelästigung durch den Nachbarn die Gesundheit des Mieters, hat er das Recht, die Wohnung fristlos zu kündigen. Das ist in Paragraf 569 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Mieter, die ihr Recht auf Mietminderung durchsetzen möchten, müssen zumeist die Lärmbelästigung beweisen und dafür ein Lärmprotokoll führen. Das Lärmprotokoll sollte die folgenden Angaben enthalten:

      Datum und Uhrzeit mit Beginn und Ende des Lärms

      Beschreibung des Lärms

      Lautstärke und Auswirkungen des Lärms

      mögliche Zeugen

In der Regel erhält der lärmende Mieter vom Vermieter zunächst eine Abmahnung. Hält er sich nicht daran und verursacht er weiterhin Lärm, muss er mit der Kündigung der Wohnung rechnen. Um ihre Ansprüche durchzusetzen, können Mieter einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten.

Bei einer Hochzeit ist diese Vorgehensweise jedoch nicht sinnvoll, denn es handelt sich um ein einmaliges Ereignis.