Namensänderung nach der Heirat: Muss der Führerschein umgeschrieben werden?

Mit der Hochzeit müssen einige wichtige Dokumente angepasst werden. Bei offiziellen Ausweisdokumenten gibt es generell eine Pflicht, diese ändern zu lassen. Doch wie sieht es mit dem Führerschein aus?

Muss der Führerschein wirklich umgeschrieben werden?

Während frisch Vermählte noch in den schönsten Erinnerungen zur Hochzeit schwelgen, warten ebenso zahlreiche Formalitäten darauf, erledigt zu werden. Immerhin bringt die Heirat oftmals auch eine Namensänderung auf einer der beiden Seiten mit. Mit dieser müssen einige wichtige Dokumente angepasst werden. Bei offiziellen Ausweisdokumenten gibt es generell eine Pflicht, diese ändern zu lassen. Doch wie sieht es mit dem Führerschein aus?

Generell gilt: Die Person, die nach der Hochzeit ihren Namen verändert, muss dies auch dem zuständigen Einwohnermeldeamt übermitteln. Dies sollte bei einem Vor-Ort-Termin erfolgen, sodass auch direkt ein neuer Ausweis beantragt werden kann. Der Führerschein gehört aber nicht zu den klassischen Ausweisdokumenten. Demnach gibt es hier nach der Heirat auch keine Pflicht, einen neuen Führerschein zu beantragen, weil sich der Familienname geändert hat. Sinnvoll ist ein Umtausch aber trotzdem in jedem Fall, um unnötige Nachfragen, zum Beispiel bei Verkehrskontrollen, zu vermeiden.

Gerade im Ausland kann es zudem mit dem falschen Namen im Führerschein zu unnötigen Wartezeiten bei der Anmietung eines Mietwagens kommen. Auch dies lässt sich umgehen, indem das Dokument nach der Namensänderung neu beantragt und ausgestellt wird.

Sold out
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Was passiert, wenn der Führerschein nach der Namensänderung nicht umgetauscht wird?

Wer seinen Personalausweis oder Reisepass nach der Namensänderung nicht umtauscht, riskiert ein Bußgeld. Beim Führerschein ist das nicht der Fall, da die Neubeantragung hier keine Pflicht ist.

 Durch die Neubeantragung des Führerscheins entstehen allerdings Kosten. Die Kosten variieren. In der Regel bewegen sie sich zwischen 10 und 25 Euro, wobei diese für einen EU-Kartenführerschein auch bei bis zu 35 Euro liegen können.

 

Keine Pflicht, aber stark empfohlen: Warum eine Aktualisierung vorteilhaft ist

Die Aktualisierung des Führerscheins nach einer Namensänderung durch Heirat ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber ausfolgenden praktischen Gründen dringend empfohlen:

Eindeutige Identifikation bei Kontrollen: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie neben dem Führerschein auch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Sind in diesen Dokumenten verschiedene Namen eingetragen, kann dies – besonders im Ausland – zu Verzögerungen, Missverständnissen oder unnötigen Diskussionen führen, da der Nachweis der Identität erschwert wird.

Kfz-Zulassung und Behördengänge: Bei allen Vorgängen rund um das Kraftfahrzeug, wie beispielsweise der Zulassung eines neuen Autos oder dem Umgang mit Versicherungen, ist es deutlich einfacher, wenn alle Dokumente (Führerschein, Ausweis, Zulassungsbescheinigung) den gleichen, aktuellen Namen tragen.

Vorbereitung auf den Pflichtumtausch: In Deutschland müssen alle Führerscheine (Papier und Karte) bis zum Jahr 2033 stufenweise gegen den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Wenn Sie den Führerschein ohnehin wegen der Namensänderung umschreiben lassen, erledigen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsumtausch gleich mit.

 

Keine Pflicht, aber stark empfohlen: Warum eine Aktualisierung vorteilhaft ist

Die Aktualisierung des Führerscheins nach einer Namensänderung durch Heirat ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber ausfolgenden praktischen Gründen dringend empfohlen:

Eindeutige Identifikation bei Kontrollen: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie neben dem Führerschein auch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Sind in diesen Dokumenten verschiedene Namen eingetragen, kann dies – besonders im Ausland – zu Verzögerungen, Missverständnissen oder unnötigen Diskussionen führen, da der Nachweis der Identität erschwert wird.

Kfz-Zulassung und Behördengänge: Bei allen Vorgängen rund um das Kraftfahrzeug, wie beispielsweise der Zulassung eines neuen Autos oder dem Umgang mit Versicherungen, ist es deutlich einfacher, wenn alle Dokumente (Führerschein, Ausweis, Zulassungsbescheinigung) den gleichen, aktuellen Namen tragen.

Vorbereitung auf den Pflichtumtausch: In Deutschland müssen alle Führerscheine (Papier und Karte) bis zum Jahr 2033 stufenweise gegen den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Wenn Sie den Führerschein ohnehin wegen der Namensänderung umschreiben lassen, erledigen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsumtausch gleich mit.

 

Identifikationsprobleme im Ausland: Reisen und Verkehrskontrollen

Obwohl keine Pflicht zur Umschreibung besteht, können bei Reisen im Ausland oder Verkehrskontrollen Identifikationsprobleme entstehen, wenn der Name im Führerschein nicht mit dem aktuellen Namen in Ihrem Reisepass oder Personalausweis übereinstimmt. Ausländische Beamte sind möglicherweise nicht mit den deutschen Namensrechtsbestimmungen vertraut, was zu Verzögerungen oder Misstrauen führen kann, da sie eventuell nicht sofort akzeptieren, dass beide Dokumente ein und dieselbe Person ausweisen, solange die Heiratsurkunde nicht sofort griffbereit ist.

 

Unterschied zwischen "altem" Papierführerschein und "neuem" Kartenführerschein

Grundsätzlich muss der Name im Führerschein bei einer Heirat weder beim alten Papierführerschein (grau/rosa) noch beim neuen Scheckkartenführerschein geändert werden.

Der Papierführerschein (alt): Dieses Dokument enthält kein Passbild des Inhabers. Deshalb wird hier die Identität bei Kontrollen hauptsächlich über den Namen festgestellt. Obwohl keine Pflicht besteht, ist eine Aktualisierung beim Papierführerschein deutlich vorteilhafter, da der Name im Führerschein nach der Heirat nicht mehr mit dem Namen in Personalausweis oder Reisepass übereinstimmt, was zu Verwirrung führen kann.

Der Kartenführerschein (neu): Dieses Dokument enthält ein aktuelles biometrisches Passbild. Die Identifikation erfolgt primär über dieses Bild. Die Diskrepanz zwischen dem alten Namen im Führerschein und dem neuen Namen im Ausweis führt hier seltener zu Problemen als beim Papierführerschein, da das Foto eine klare Zuordnung ermöglicht.

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Führerscheine haben begrenzte Gültigkeit

Schon seit dem Jahr 2013 haben Führerscheine nur eine begrenzte Gültigkeit. Diese umfasst 15 Jahre, danach muss dieser bei der zuständigen Stelle ausgetauscht werden. Dokumente, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, sind zunächst von dieser Gültigkeit befreit. Doch auch hier muss ein Umtausch erfolgen. Er muss bis spätestens 2033 vorgenommen werden.

Der Umtausch des Führerscheins erfolgt entweder bei dem zuständigen Bürgeramt oder auch bei der Behörde des Landkreises. In einigen Landratsämtern auf Bundesebene besteht die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren, sodass sich unnötige Wartezeiten vermeiden lassen.

 

Der Zwangsumtausch bis 2033: Die generelle Umtauschpflicht der Führerscheine (unabhängig von der Heirat)

Unabhängig von einer Heirat und der damit verbundenen Namensänderung besteht in Deutschland eine generelle Pflicht zum Umtausch aller alten Führerscheine (sowohl Papier als auch die ersten Scheckkartenformate) in den aktuellen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein. Dieser Zwangsumtausch muss gestaffelt bis zum 19. Januar 2033 erfolgen. Die Fristen richten sich entweder nach dem Geburtsjahr des Inhabers (bei Papierführerscheinen) oder dem Ausstellungsjahr des Dokuments (bei Kartenführerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden). Wer nach der Heirat den Namen im Führerschein ändern lässt, vollzieht diesen ohnehin notwendigen Umtausch automatisch gleich mit.

 

Führerscheinänderung nach Hochzeit: Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Umtausch des Führerscheins werden zahlreiche Dokumente benötigt. Zunächst muss der alte Führerschein mitgebracht werden. Weiterhin werden Reisepass oder Personalausweis gebraucht. Hier ist es in jedem Fall ratsam, bereits das neue Dokument vorzuzeigen, das die Namensänderung umfasst. Außerdem brauchen Bürger ein biometrisches Passbild. Während bei der Beantragung eines neuen Personalausweises seit Mai 2025 ein elektronisches biometrisches Passbild gebraucht wird, reicht beim Führerschein ein Papierpassbild aus. Dieses kann auch mithilfe von Apps und Online-Diensten selbst angefertigt werden.

 

Weiterhin wird für den Nachweis der Namensänderung eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde benötigt. Bei alten Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden, braucht es zudem die Karteikartenabschrift.

Nach der Beantragung des neuen Führerscheins dauert es rund 10 Tage, bis das neue Dokument vorliegt. Bei dem zuständigen Amt kann der neue Führerschein entweder persönlich abgeholt oder eine Zustellung per Post gewählt werden. Weiterhin ist es möglich, eine andere Person damit zu beauftragen. Diese benötigt dann aber auch eine Vollmacht.