Freudenfeuerwerk zur Hochzeit – welche Regeln gelten für Pyrotechnik?

Ihr könnt euch keinen besseren Höhepunkt eurer Hochzeitsfeier vorstellen als ein imposantes Feuerwerk? Bevor ihr einfach losfahrt und Raketen und Böller kauft, solltet ihr euch mit dem Sprengstoffgesetz und den gesetzlichen Regelungen rund um Pyrotechnik vertraut machen. Wir verraten euch, wann ihr euer Feuerwerk genehmigen lassen müsst und was es sonst noch zu beachten gibt.

Das Sprengstoffgesetz liefert den rechtlichen Rahmen

Alle wichtigen gesetzlichen Regelungen rund um Feuerwerk findet ihr im Sprengstoffgesetz. Dort werden Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien eingeteilt und die Voraussetzungen für den Bedarf und die Nutzung dargelegt. In der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz wird in § 23 außerdem erläutert, wo und wann das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt ist. 

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Feuerwerk der Kategorie F1 darf das ganze Jahr von Personen ab zwölf Jahren abgefeuert werden. Allerdings zählt dazu auch nur Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen, kleine Vulkane oder Tischfeuerwerk, sodass ihr damit vermutlich nicht den gewünschten Effekt erzielen werdet. Wahrscheinlich denkt ihr eher an Feuerwerkskörper, wie ihr sie von Silvester kennt. Die gehören aber zur Kategorie F2 und deren Nutzung ist nur an Silvester und am Neujahrstag gestattet. Wenn eure Hochzeit nicht zufällig an einem dieser Tage stattfindet, braucht ihr eine behördliche Genehmigung. Falls ihr ein noch imposanteres Feuerwerk mit Böllern und Raketen der Kategorien F3 und F4 wünscht, solltet ihr euch an einen professionellen Pyrotechniker wenden. Auch dann kann jedoch eine behördliche Genehmigung oder zumindest eine Anzeige beim Ordnungsamt notwendig sein.

Feuerwerk der Kategorie F2

Damit ihr eine bessere Idee davon bekommt, welche Arten von Feuerwerk bereits zur Kategorie F2 gehören und dementsprechend genehmigungspflichtig sind, haben wir euch hier beispielhaft einige Feuerwerkskörper aufgelistet:

      Silvesterraketen

      Vulkane

      Batterien

      Heuler

      Bodenwirbel

      Fontänen

Für private Personen ist eigentlich nur diese Kategorie relevant. Für alles, was höher kategorisiert wurde, braucht ihr entweder eine besondere Erlaubnis oder sogar Fachkenntnis. Auf dem normalen Markt werdet ihr Feuerwerk der höheren Kategorien aber ohnehin nicht einfach kaufen können. Haltet außerdem Abstand von nicht zertifizierten Produkten. Die sind in Deutschland grundsätzlich illegal.

Sold out
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Genehmigung beantragen

Da die Kategorie F2 noch immer als Kleinfeuerwerk gilt, könnt ihr dafür relativ unkompliziert eine Genehmigung beantragen. Dafür wendet ihr euch am besten an das zuständige Ordnungs- oder Umweltamt. Dem Antrag müsst ihr einen Personalausweis oder Reisepass und eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers beilegen. Zudem muss ein besonderer Anlass vorliegen, was bei einer Hochzeit ja gegeben ist. Denkt daran, euch frühzeitig an die zuständige Behörde zu wenden, sodass euer Antrag noch bearbeitet werden kann. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren. Während manche 14 Tage Vorlauf als ausreichend angeben, sind es woanders vier Wochen. Macht euch also rechtzeitig schlau! Plant zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von bis zu 100 Euro ein. Es kann auch deutlich weniger sein, aber umsonst werdet ihr die Genehmigung vermutlich nicht bekommen.

Welche Bußgelder frohen bei unerlaubtem Abbrennen von Feuerwerk?

Wenn ihr euch nicht an das Sprengstoffgesetz haltet und ohne Genehmigung Feuerwerk der Kategorie F2 abbrennt, müsst ihr mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen kann:

      Baden-Württemberg: bis zu 10.000 Euro

      Bayern: bis zu 10.000 Euro

      Berlin: bis zu 10.000 Euro

      Brandenburg: 25 bis 200 Euro

      Bremen: bis zu 10.000 Euro

      Hamburg: 100 bis 5.000 Euro

      Hessen: bis zu 10.000 Euro

      Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 10.000 Euro

      Niedersachsen: bis zu 10.000 Euro

      Nordrhein-Westfalen: 250 bis 2.600 Euro

      Rheinland-Pfalz: bis zu 10.000 Euro

      Saarland: bis zu 10.000 Euro

      Sachsen: bis zu 10.000 Euro

      Sachsen-Anhalt: bis zu 10.000 Euro

      Schleswig-Holstein: bis zu 10.000 Euro

      Thüringen: bis zu 10.000 Euro

In den meisten Bundesländern ist ein ungenehmigtes Feuerwerk also ein teurer Spaß, der ein ordentliches Loch in eure Finanzen reißen kann. Da die Hochzeit ja ohnehin schon teuer genug ist, müssen nicht unbedingt noch einmal 10.000 Euro hinzukommen. Deswegen seid so schlau und holt euch die entsprechende Genehmigung. Die ist fast überall billiger als das Bußgeld!

Wann drohen härtere Strafen?

Während das unerlaubte Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 üblicherweise als eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, müsst ihr bei unerlaubtem Herstellen oder Verwenden von nicht zertifizierten Feuerwerkskörpern mit härteren Konsequenzen rechnen. Das gilt in der Regel als Straftat und kann mit drei Jahren Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe von 50.000 Euro geahndet werden. Noch härter werden die Strafen, wenn ihr andere Menschen durch euer Feuerwerk gefährdet. Dann müsst ihr mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe rechnen.

Tipps für ein gelungenes Feuerwerk

Nachdem wir die rechtlichen Aspekte geklärt haben, möchten wir euch noch ein paar nützliche Tipps für ein gelungenes Feuerwerk mit auf den Weg geben:

      Das passende Feuerwerk auswählen: In vielen Shops könnt ihr spezielles Hochzeits-Feuerwerk kaufen. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Feuerschrift in Form eines brennenden Herzens oder zweier Ringe? Auch Fontänen und Vulkane machen einiges her und sorgen für funkensprühende Momente. Für ein effektvolles Feuerwerk ohne großen Aufwand bieten sich Verbundfeuerwerke an.

      Den perfekten Zeitpunkt finden: Damit euer Feuerwerk gut zu sehen ist, sollte es natürlich bereits dunkel sein. Im Sommer müsst ihr also ein wenig länger warten. Zögert es aber nicht zu lange nach hinten heraus. Optimalerweise findet es irgendwann nach dem Essen statt, bevor es dann richtig ans Feiern geht. So sind alle Gäste noch fit.

      Den richtigen Soundtrack auswählen: Lasst gerne im Hintergrund Musik laufen. Lovesongs passen natürlich am besten zu einer Hochzeit. Beim Feuerwerk darf es aber gerne dynamisch und energiegeladen sein. „Firework“ von Katy Perry ist natürlich besonders passend, aber auch „Time of my Life“ aus Dirty Dancing ist hervorragend geeignet.

      Ausreichend Abstand halten: Das Feuerwerk sollte im Freien stattfinden. Achtet dabei auf ausreichend Abstand zu den umliegenden Gebäuden. Außerdem sollten keine Bäume oder Büsche in unmittelbarer Nähe stehen.

      Die Witterung beachten: Egal, wie gut ihr eure Hochzeit plant, das Wetter werdet ihr nicht beeinflussen können. Bei starkem Wind solltet ihr vom geplanten Feuerwerk absehen. Auch bei langanhaltender Trockenheit im Sommer ist dringend davon abzuraten. Die Brandgefahr ist einfach zu hoch.

      Pyrotechniker beauftragen: Ein DIY-Feuerwerk kann durchaus seinen Charme haben. Wenn ihr euch aber keine Gedanken um Witterung, Brandgefahr und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben machen wollt, könnt ihr auch einen professionellen Pyrotechniker beauftragen und euch einfach entspannt zurücklehnen und das Feuerwerk genießen.