Nach der Hochzeit: Das solltest du erledigen und organisieren

So wunderschön der schönste Tag im Leben, so zeit- und nervenaufreibend können sich die Vorbereitungen zur Hochzeitsfeier erweisen. Doch freue Dich nicht zu früh: Nach Trauung und Festlichkeit warten nicht nur Eure Flitterwochen, sondern erneut eine Reihe an Aufgaben auf Euch als frisch gebackenes Ehepaar. Wie Du sie zeit- und nervensparend erledigen kannst, erfährst Du im Folgenden.

Alles auf Anfang

Aufräumarbeiten: Habt Ihr vorab nichts Anderweitiges vereinbart, seid Ihr in Eigenregie dafür zuständig, Dekorationsartikel von Tischen und Wänden zu entfernen, Ausgeliehenes wie Schmuck oder Fackeln zurückzugeben und Eure Geschenke nach Hause zu transportieren.

Vorab den Stress danach vermeiden

Auch offene Rechnungen wollen beglichen sein – nicht im übertragenen Sinne, sondern ganz profan, indem Ihr die vereinbarten Beträge an Eure Dienstleister überweist. Während Ihr wegen der exakten Menge der konsumierten Getränke Euren Caterer oder der genauen Spielzeit Eure Musikband erst im Nachhinein bezahlen könnt, erspart Ihr Euch Arbeit, tilgt Ihr feste Kosten anderer Auftragnehmer wie Eures Floristen oder dem Hotel Eurer Hochzeitssuite im Voraus.

Kreativ erkenntlich zeigen

Mehr Vergnügen als Arbeit bereitet Euch mit Sicherheit Euer Hochzeitstisch! Legt parallel zum Auspacken eine Liste mit Namen und Geschenken an – so könnt Ihr auf Euren Dankeskarten individuell Bezug darauf nehmen. Denn trotz Social Media solltet Ihr es nicht beim Hochladen und Teilen einiger Bilder belassen, sondern auf die persönlichere Printvariante zurückgreifen. Die Karten könnt Ihr selbst gestalten oder in Auftrag geben. Dabei könnt Ihr ein Hochzeitsfoto nutzen oder Euch für einen schönen Spruch entscheiden. Denkt unbedingt daran, Euch auch bei denen zu bedanken, die gratuliert, der Feier aber nicht beigewohnt haben – so wie Arbeitskollegen oder Nachbarn.

Wichtig, nicht dringend

Ein wenig mehr Zeit lassen könnt Ihr Euch mit den folgenden Aufgaben – schaut allerdings genau hin, ob bestimmte Dokumentenänderungen möglicherweise Fristen vorgeben.

Namen sind Schall und Rauch?

Für Goethes Faust mag das die treffende Antwort auf die Gretchenfrage gewesen sein. Hat allerdings einer von Euch den Nachnamen des anderen angenommen oder sich für einen Doppelnamen entschieden, interessiert dies die deutschen Behörden ganz bestimmt:

  • Im Einwohnermeldeamt könnt Ihr Euch einen neuen Ausweis bzw. Reisepass ausstellen lassen. Hebe unbedingt Deine Alten auf, solltest Du unter Deinem Geburtsnamen eine künftige Reise gebucht haben. Noch ziemlich neu ist die sogenannte Online-Ausweisfunktion. Wer einen neuen Ausweis beantragt kann sich auch gleich einmal über den Nutzen der digitalen Version erkundigen und diesen Beantragen.
  • Auch Fahrzeuge müssen auf Deinen neuen Namen umgeschrieben werden: Eure zuständige Kfz-Meldestelle stellt Fahrzeugbrief und -schein neu aus. Deinen Führerschein kannst Du mit in Auftrag geben oder behalten: Für ihn besteht bislang keine offizielle Änderungspflicht.
  • Bitte Deine Krankenkasse um die Ausstellung einer neuen Versichertenkarte. Deine Ärzte kannst Du nach und nach bei Deinen nächsten Besuchen informieren. Schneller geht es, einen kurzen Einzeiler zu entwerfen und per Mail an alle einschlägigen Praxen zu versenden – damit vergisst Du niemanden und kannst einen weiteren Punkt Eurer Liste streichen.
  • Gebt Eurem Vermieter Bescheid, lasst allerdings am Klingelschild und Briefkasten für Post und Bestellungen sicherheitshalber noch eine Weile den alten Namen stehen.
  • Ändere in diesem Zusammenhang gleich Abonnementverträge für Zeitschriften und kümmere Dich um eine Korrektur im Online-Telefonbuch.
  • Wer noch auf Eurer Liste stehen sollte? Anbieter von Kabel- oder Pay-TV sowie Telefon und Internet, des Weiteren die GEZ und möglicherweise Strom- und Gasversorger.
  • Bist Du Mitglied beim ADAC, in einem Fitnessstudio oder anderem Verein, setze auch diese in Kenntnis. Lass Dir im Bedarfsfall ebenso einen neuen Bibliotheks-, Studenten oder Organspendeausweis aushändigen.
  • Arbeitest Du in einer großen Firma, informiere nicht nur die Personalabteilung über Deinen neuen Familienstand, sondern auch Deine Kollegen. Vergiss auch nicht, Deine Logindaten für das Intranet anzupassen und Dir neue Visitenkarten drucken zu lassen.
  • Habt Ihr Kinder, müssen schließlich noch Kita und Schule informiert und Betreuungsverträge geändert werden.
  • Erwäge die Vor- und Nachteile einer neuen E-Mail-Adresse - völlig Dir selbst bleibt auch eine mögliche Mitteilung in den sozialen Netzwerken überlassen.

Geteilte Freude ist doppelte Freude

Mögt Ihr auch aus Liebe geheiratet haben – ergeben sich draus auch finanzielle Vorteile, müsst Ihr ja nicht darauf verzichten! Und diese erhaltet Ihr auch, solltet Ihr Euch gegen einen gemeinsamen Nachnamen entschieden haben. Denn hier geht es einzig und allein um Euren neuen Familienstand.

  • Mit Sicherheit habt Ihr jeweils einige Versicherungspolicen abgeschlossen – prüft ihre Tarife, Vertragsdauern und Notwendigkeiten. So könnt Ihr jetzt beispielsweise eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen oder die Hausratversicherung nach einem Zusammenzug in eine Wohnung neu berechnen lassen.
  • Geld sparen könnt Ihr auch dank der jetzt möglichen Rabattübertragung der geringeren Schadensfreiheitsklasse für ein Kraftfahrzeug: Ausschließlich enge Verwandte können von einer entsprechenden Weitergabe profitieren – neben Eltern, Kindern und Geschwistern eben auch Ehepaare. Ob und in welcher Höhe diese Option in Eurem Falle einschlägig ist, müsst Ihr allerdings individuell kalkulieren und im Zweifel mit Eurer Versicherungsgesellschaft klären.
  • Steuern hingegen könnt Ihr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einsparen. Dabei könnt Ihr abhängig von Euren entsprechenden Einkünften einen Wechsel in die Klassen III und V und damit ein sogenanntes Ehegattensplitting vornehmen oder Euch jeweils in Klasse IV eintragen lassen.
  • Die Unterzeichnung Eures Eheversprechens versetzt Euch nicht automatisch in die Lage, für den anderen Verträge schließen, dessen Bankkonto zu nutzen oder von der Lebensversicherung profitieren zu können. Während in letztgenannter der Name des Begünstigten allerdings schnell geändert und auch innerhalb weniger Minuten ein gemeinsames eröffnet oder der Zugriff auf ein altes Konto gewährt werden kann, benötigt Ihr für die Vornahme von Rechtsgeschäften eine Generalvollmacht Eures Ehepartners. Ja, Ihr seid verliebt und ja, Ihr vertraut Euch – informiere Dich dennoch über mögliche Risiken, die mit einer Vollmachtserteilung einhergehen. Dasselbe gilt für die Erstellung von Testamenten oder Patientenverfügungen. Brecht hier nichts übers Knie – manchmal will gut Ding wirklich Weile haben.
  • Gefühl gegen Verstand: Das kennst Du bestimmt nicht nur von Jane Austens Roman, sondern auch aus eigener Erfahrung. Ein Ehevertrag ist so ein Ungetüm, das rein vom emotionalen Standpunkt irgendwie nicht zu einer Liebesheirat passt. Doch nicht jeder Vertrag wird in Hinblick auf eine Scheidung abgeschlossen. Vielleicht führt auch einer von Euch ein großes Familienunternehmen oder möchte als Selbstständiger den anderen im Falle einer Konkursanmeldung finanziell nicht belasten. Was auch immer Ihr in den Vertrag aufnehmen möchtet, bleibt Euch ebenso freigestellt wie der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Besonderheiten nach einem besonderen Tag

Eine klassische Hochzeit mit Familie und Freunden im Heimatort war Eure Sache nicht? Ihr habt Euch stattdessen nach Las Vegas oder Dubai aufgemacht und seid nun mit einem fremdsprachigen Trauungszertifikat zurück in Deutschland? Lasst Eure Hochzeit schnellstmöglich im Berliner „Standesamt I“ auch hierzulande für rechtsgültig erklären und registrieren. Erkundigt Euch am besten im Voraus, wie Ihr die benötigten Beglaubigungen der zuständigen Behörden erhaltet.

Möglich, dass Du Dein Hochzeitskleid einige Kleidernummern größer kaufen musstest, weil Ihr fast schon zu dritt geheiratet habt. Möglich aber auch, dass Ihr bereits gemeinsame Kinder oder Nachwuchs aus ehemaligen Beziehungen mit in die Ehe gebracht habt. In diesem Fall müsst Ihr bei einer Namensänderung und Bezug von Kindergeld die Familienkasse in Kenntnis setzen und die Geburtsurkunde anpassen. Trägt Dein Kind den Nachnamen des leiblichen Vaters, muss dieser einer Namensänderung zustimmen – ist das Kind älter als fünf Jahre, wird es ebenfalls befragt. Die Unterhaltspflicht wird damit allerdings nicht auf den neuen Partner übertragen.

Erinnerungen für die Zukunft

Wird der Schritt ins gemeinsame Leben auch für immer in Eurem Gedächtnis verweilen, möchtet Ihr mit Sicherheit möglichst viel für Euch und nachfolgende Generationen aufbewahren … Wie wäre es mit einer Erinnerungsbox für Andenken oder der Konservierung des Brautstraußes? Hochzeitskleid und Anzug könnt Ihr natürlich reinigen und über Jahre im Schrank hängen lassen. Durch einen Verkauf allerdings erhaltet Ihr für Euer junges Eheglück ein wenig Startkapital – und eine künftige Braut ein traumhaftes Dress für den schönsten Tag ihres Lebens!


Bild 1: Stock Adobe © Максим Галінский

Bild 2: Stock Adobe © Camille