Steuerklassen: Was du bereits vor der Hochzeit wissen solltest
Ihr plant eure Hochzeit und euer Hochzeitstermin steht vielleicht kurz bevor, da denkt ihr möglicherweise nicht daran, was sich in steuerlicher Sicht für euch verändert. Eure Steuerklasse ändert sich. Jetzt, wo ihr noch unverheiratet seid, hat jeder von euch die Steuerklasse I oder vielleicht die Steuerklasse II, wenn einer oder beide bereits Kinder haben. Damit ihr beide nach der Hochzeit Steuern sparen könnt, kommt es darauf an, dass jeder von euch die richtige Steuerklasse wählt. Dieser Beitrag zeigt euch, welche Steuerklassenkombinationen es für Ehepaare gibt und was ihr beim Steuerklassenwechsel beachten müsst.
Welche Steuerklassen es gibt – ein Überblick
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen:
- Steuerklasse I gilt für alle Arbeitnehmer, die allein leben und keine Kinder oder bereits erwachsene Kinder haben. Sie gilt für ledige, geschiedene, getrennt lebende und verwitwete Arbeitnehmer.
- Steuerklasse II gilt für alleinstehende Arbeitnehmer mit mindestens einem minderjährigen Kind. Sie trifft für ledige, geschiedene, getrennt lebende oder verwitwete Arbeitnehmer zu, die mindestens ein Kind haben, das noch nicht selbst steuerpflichtig ist.
- Steuerklasse III gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet sind und nicht dauerhaft von ihrem Partner getrennt leben. Ein Ehepartner, in der Regel derjenige, der besser verdient, wählt Steuerklasse III. Der andere Ehepartner erhält automatisch Steuerklasse V.
- Steuerklasse IV gilt für verheiratete Arbeitnehmer. Jeder der beiden Ehepartner erhält automatisch Steuerklasse IV, wenn ihr euch nicht für die Kombination aus den Steuerklassen III und V entscheidet. Die Steuerklasse IV ist zu empfehlen, wenn ihr beide ungefähr das gleiche Gehalt bezieht. Um die Steuerlast gerechter als bei der Kombination aus den Steuerklassen III und V aufzuteilen, könnt ihr auch die Steuerklasse IV mit Faktor wählen.
- Steuerklasse V gilt für verheiratete Arbeitnehmer. Sie gilt in Kombination mit Steuerklasse III und wird für den Ehepartner gewählt, der deutlich schlechter verdient.
- Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die mehr als einen steuerpflichtigen Job haben. Sie gilt zusätzlich zur anderen Steuerklasse.
Die Steuerklasse ändert sich, wenn sich eure Lebensumstände ändern. Das ist nach der Hochzeit, bei unverheirateten Arbeitnehmern bei der Geburt eines Kindes, bei einer Scheidung, aber auch dann der Fall, wenn einer der beiden Ehepartner verstirbt. Auch eine bevorstehende Gehaltserhöhung bei einem Ehepartner kann zu einer Änderung der Steuerklasse führen.
Wie erfolgt der Wechsel der Steuerklasse nach der Hochzeit?
Nach der Hochzeit müsst ihr nicht selbst einen Wechsel eurer Steuerklasse beantragen, da ihr beide automatisch in der Steuerklasse IV landet. Das ist nicht immer vorteilhaft, da ihr möglicherweise zu viel Geld an den Fiskus abführen müsst. Um das zu vermeiden, solltet ihr prüfen, ob sich für euch beide die Steuerklasse IV lohnt.
Ist die steuerliche Belastung für euch beide in der Steuerklasse IV zu hoch, könnt ihr euch für die Kombination aus Steuerklasse III und V oder für die Steuerklasse IV mit Faktor entscheiden. Ihr müsst, wenn ihr euch dafür entscheidet, beim zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen, den ihr beide unterschreibt.
Tipp: Entscheidet ihr euch nach der Heirat für die Kombination aus den Steuerklassen III und V und ändern sich eure Einkommensverhältnisse, müsst ihr mit dem Wechsel der Steuerklassen bis zum nächsten Jahr warten. Ein Wechsel der Steuerklassen ist nur einmal im Jahr möglich.
Steuerklassenkombinationen für Ehepaare
Schon vor der Hochzeit solltet ihr euch überlegen, welche Steuerklassenkombination am besten geeignet ist. Im Internet findet ihr Steuerklassenrechner, mit denen ihr die beste Kombination ausrechnen könnt. Die Eingabefelder füllt ihr mit den folgenden Angaben aus:
- Jahresbruttoeinkommen für beide Ehepartner
- Geburtsjahre beider Ehepartner
- Bundesland, in dem sich eure Arbeitsstellen befinden
- Angaben zu Kindern für beide Ehepartner
- Angaben zur Rentenversicherungspflicht
- Höhe der Krankenkassenbeiträge in Prozent
- wenn vorhanden, Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte
Als Ergebnis wird die geeignete Kombination an Steuerklassen angezeigt.
Steuerklassen III und V bei stark unterschiedlichen Gehältern
Die Kombination aus den Steuerklassen III und V eignet sich dann, wenn sich die Gehälter der beiden Ehepartner stark unterscheiden. Der Ehepartner mit dem deutlich höheren Gehalt bekommt die Steuerklasse III. Erst ab einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 Euro fällt in der Steuerklasse III Lohnsteuer an. Der Ehepartner mit Steuerklasse III hat ein deutlich höheres Nettogehalt als bei der Steuerklasse IV.
Derjenige, der deutlich weniger verdient, bekommt Steuerklasse V. Er hat deutlich höhere Abzüge, sodass für ihn nur ein geringer Nettobetrag übrigbleibt. Die Kombination aus den Steuerklassen III und V ist geeignet, wenn ein Ehepartner Geringverdiener ist oder wenn die Bruttobezüge des einen Ehepartners die Bruttobezüge des anderen Ehepartners um mindestens 40 Prozent übersteigen.
Wann die Steuerklasse IV sinnvoll ist
Die Steuerklasse IV ist dann geeignet, wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen. Ihr müsst in diesem Fall keine Steuererklärung abgeben, doch ist eine Steuererklärung sinnvoll. Die Abzüge in der Steuerklasse IV sind ungefähr so hoch wie in der Steuerklasse I.
Wann sich die Steuerklasse IV mit Faktor eignet
Die Steuerklasse IV mit Faktor eignet sich, wenn ihr unterschiedlich viel verdient und hohe Steuernachzahlungen vermeiden möchtet. Die Lohnsteuerlasten werden in der Ehe gerechter verteilt. Jeder Ehepartner zahlt den Lohnsteueranteil, den er am gemeinsamen Einkommen hat. Die steuerliche Belastung ist höher als bei der Kombination aus den Steuerklassen III und V, aber niedriger als bei Steuerklasse IV.
Genau wie die Kombination aus Steuerklasse III und V müsst ihr die Steuerklasse IV mit Faktor beim Finanzamt beantragen. Eine Steuererklärung ist bei der Steuerklasse IV mit Faktor verpflichtend.
Was ihr über die Steuererklärung wissen solltet
Eine Steuererklärung ist in den folgenden Fällen Pflicht:
- Kombination aus den Steuerklassen III und V
- Steuerklasse IV mit Faktor
- bei zusätzlichen Einkünften zum Lohn
- bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Mutterschafts- oder Krankengeld
Die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting führt zu Steuervorteilen für Ehepartner. Es lohnt sich umso mehr, je größer der Einkommensunterschied zwischen beiden Ehepartnern ist. Beide Ehepartner geben eine gemeinsame Steuererklärung ab. Das Finanzamt addiert die Einkünfte der beiden Ehepartner und halbiert den Betrag. Es berechnet für den halben Betrag die Einkommenssteuer. Die Einkommenssteuer wird dann verdoppelt. Daraus ergibt sich die Einkommenssteuer, die ihr zahlen müsst.
Im Gegensatz dazu könnt ihr euch auch für die Einzelveranlagung entscheiden. Jeder Ehepartner gibt eine eigene Steuererklärung ab. Beim zuständigen Finanzamt müsst ihr mitteilen, dass ihr eine Einzelveranlagung wünscht. Ihr müsst dazu in der Steuererklärung das Kreuz an der entsprechenden Stelle setzen.